Hier findest du alle wichtigen Informationen und das Kleingedruckte auf einen Blick. So steht deinem perfekten Skitag in Obergurgl-Hochgurgl nichts mehr im Weg.

Auszug aus den AGB

  • Ermäßigte Karten (Kinder, Jugend, Senior:innen, Behinderte, Snowkids) werden ohne Ausnahme nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises ausgegeben.
  • Behinderte (ab einem Invaliditätsgrad von 60 %): Erwachsene: Kindertarif (gilt nicht für Saisonkarten), Kinder: Kinder-Tarif -50 %, Jugendliche: Jugend-Tarif -50 %
  • Eine nachträgliche Verlängerung von gelösten Skipässen ist nicht möglich.
  • Für Karten über einen Saisonschnittpunkt wird ein Mischpreis errechnet.
  • Lifttickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Die missbräuchliche Verwendung eines Lifttickets (die Weitergabe und Verwendung eines fremden Lifttickets, die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung ohne Liftticket oder eine Leistungserschleichung) führt zum sofortigen und entschädigungslosen Entzug des Lifttickets. Der:die Besucher:in, der:die ein Liftticket wie oben beschrieben missbräuchlich verwendet, ist zur Zahlung des aktuell gültigen Tagestickettarifs (1-Tag Erwachsen) und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,– verpflichtet. Die BB Gurgl behalten sich in diesen Fällen auch vor, Strafanzeige zu erstatten. Kaufe keine Lifttickets über Dritte – diese könnten gesperrt sein!“
  • Bezahlmöglichkeiten: Bargeld in Euro, Bankomatkarte (Maestro), Kreditkarte (VISA, Mastercard).
  • Skipässe sind für das gesamte Skigebiet von Obergurgl-Hochgurgl und ab 3 Tagen in den Skigebieten im Ötztal, zudem für die Benutzung der Ski- und Linienbusse mit Skiausrüstung gültig.
  • Der Skipass ist auf allen geöffneten Anlagen (im Skibereich) in Obergurgl-Hochgurgl & ab 3 Tagen in den Skigebieten im Ötztal gültig.
  • Mit dem Kauf der Karte akzeptierst du die Tarif- und Beförderungsbedingungen lt. Aushang.
  • Bei Verlust des Skipasses erfolgt kein Ersatz.
  • Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass, die Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Die Betriebseinstellung einiger Anlagen während oder am Ende der Saison aufgrund der Schneelage bzw. die Betriebseinstellung des Skibusverkehrs am Saisonende bleibt vorbehalten.
  • Preisänderungen, insbesondere bei Sonderveranstaltungen, vorbehalten.
  • Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der:die Unternehmer:in, der:die die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter:in. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der:die jeweilige Unternehmer:in verpflichtet.
  • Mit dem Kauf eines namenbezogenen Skipasses stimmt der:die Karteninhaber:in einer automatischen Registrierung seiner persönlichen Daten zu. Diese dienen zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung IT-mäßig und werden, sobald sie nicht mehr benötigt sind, spätestens aber nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist gelöscht.
  • Mit dem Kauf eines Skipasses stimmt der:die Karteninhaber:in einer personenbezogenen fotografischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung an den Kartenausgabe- und Zutrittsstellen zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung zu. Diese Daten werden bei vertragsgemäßer Kartenverwendung mit Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht, spätestens aber nach Ablauf der gesetzlichen Speicher- und Lagerfristen.
  • Die Rückvergütung des Skipasses erfolgt ausschließlich bei Sportunfällen im Skigebiet. Gegen Vorlage des Einsatzprotokolls der Pistenrettung der Bergbahnen Obergurgl-Hochgurgl wird der Skipass des Verunfallten ausschließlich an den Skipasskassen rückerstattet.
  • Keine Rückerstattung von Begleitpersonen. Empfehlung: Reiserücktrittsversicherung für alle Mitreisenden.
  • Rückerstattet werden die nicht benutzten Tage ab dem Tag nach dem Unfall. Staffel- und 1-Tageskarten werden nicht rückerstattet. Bei der Rückvergütung werden die Berge- und Versorgungskosten der Pistenrettung lt. Einsatzprotokoll/Rechnung sofort in Abzug gebracht.
  • Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Krankheit, Betriebsunterbrechung, Sperre von Skiabfahrten und Liftanlagen … geben keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung.